Statuten (bitte auf untenstehenden Link klicken)
Reglemente
Ausstellungsreglement gültig ab 21.10.2023
An der alljährlichen stattfindenden Schweizermeisterschaft kann wie folgt ausgestellt werden
Stämme: 1.2
Kollektionen: 2.4 / 3.3 / 4.2
Rangierung
Stämme: bei Punktgleichheit im selben Rang
Kollektionen: bei Punktgleichheit, Kollektion mit höherem Streichtier, bei Punktgleichheit der Streichtiere im selben Rang.
Abgabe Stallplakette
Sinn und Zweck: Die Abgabe der Stallplaketten soll die Züchter animieren, überlegt zu züchten und sich einer fairen, kameradschaftlichen Ausstellungskonkurrenz zu stellen.
Bezugsberechtigt sind alle Aussteller, Stämme wie Kollektionen, deren Ausstellungsresultat bei mindestens 95 Pt. liegt. Pro Züchter max. eine Plakette.
Die Stamm- und Kollektionssieger erhalten eine Stallplakette auf beschriftetem Holz, sie erhalten keine zusätzliche Plakette.
Jedem Jungzüchter mit bewerteten Tieren wird eine Stallplakette abgegeben